Angeln, Beeren pflücken

FISCHEREI

Der Fischfang mit Sportfischereigeräten wird durch die Binnenfischereiverordnung geregelt.

D1-14 Zur Verabschiedung der Verordnung über die Freizeitfischerei in Binnengewässern (lrs.lt) 

Wir weisen darauf hin, dass Personen unter 18 Jahren, Rentner der staatlichen Sozialversicherung und Menschen mit Behinderungen das Recht haben, ohne Amateurangelschein kostenlos zu angeln, sofern sie im Besitz eines Dokuments sind, das ihr Recht auf Fischfang bestätigt. Dies ist in Artikel 11 des Gesetzes über die Amateurfischerei der Republik Litauen ( IX-2389 Gesetz über die Amateurfischerei der Republik Litauen (lrs.lt) ) geregelt.

Alle Arten von Erlaubnissen für den Fischfang in öffentlichen Gewässern sind über das Informationssystem für Umweltgenehmigungen (ALIS) und an den Perlo-Terminals, die man in größeren Supermärkten findet, erhältlich. Diese Genehmigungen gelten als elektronisch und müssen nicht ausgedruckt werden, sondern es genügt, die Genehmigungsnummer anzugeben und dem Kontrollbeamten ein Ausweisdokument vorzulegen.

ALIS - System zur Erteilung von Umweltgenehmigungen (alisas.lt) 

IN DER NATUR

Das Sammeln von Beeren, Pilzen, Nüssen und Kräutern kann gemäß der Beschreibung des Verfahrens zur Nutzung von Wildpflanzen und Pilzen durchgeführt werden. 

D1-310 Über die Genehmigung der Beschreibung des Verfahrens für die Nutzung von Wildpflanzen und Pilzen (lrs.lt)